Unsere Tätigkeit

Wem helfen wir?

Hauptziel ist für uns nicht nur einem Bedürftigen unentgeltlich Hilfe zu leisten, sondern auch seinen moralischen Halt zu stärken und seine Menschenwürde zu bewahren.


Unsere Unterstützung kann beansprucht werden von:

  • Einwohnern von Moskau, deren Einkommen von 6.000 bis 13.000 Rubel im Monat pro Person beträgt;
  • Kinderreiche Familien (ab 3 Kinder und mehr);
  • Menschen mit Behinderung Gruppe I, II, III;
  • Menschen mit Behinderung Gruppe I (Alleinstehende);
  • Familien mit einem behinderten Kind;
  • Verwitweten Frauen und alleinerziehende Mütter;
  • Sozial-ungeschützten Familien mit Kindern;
  • Weisenkindern, die unter Vormundschaft stehen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Für die Bürger, die Wohngeld beziehen:

  • Personalausweise von allen Familienmitgliedern und Geburtsurkunde der Kinder;
  • Bei den Menschen mit Behinderung – Attest von dem medizinisch-arbeitsrechtlichen Gutachterausschuss;
  • Bei Rentnern – Rentnerausweis;
  • Gutschriftbestätigung des Wohngeldes.

 

Für die Bürger, die kein Wohngeld beziehen:

  • Personalausweise von allen Familienmitgliedern und Geburtsurkunde der Kinder;
  • Bei den Menschen mit Behinderung – Attest von dem medizinisch-arbeitsrechtlichen Gutachterausschuss;
  • Bei Rentnern – Rentnerausweis;
  • Bei Arbeitslosen – Arbeitsbuch;
  • Bestätigung der Hausverwaltung – die Anmeldebescheinigung der Gemeldeten in der Wohnung;
  • Bescheinigungen über das Einkommen der Familie: Diensteinkommen, Höhe der Rente, Kindergeld, Unterhalt.